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Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus verlängert

Inzwischen haben sich zwar viele Unternehmen von den Auswirkungen der Pandemie erholt, dennoch ist in vielen Bereichen noch finanzielle Entlastung notwendig. Daher gehen sowohl die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus in die Verlängerung: Der Eigenkapitalzuschuss in der Ü III Plus wird über den September hinaus bis Dezember zur Verfügung stehen und dient der Substanzstärkung.
 
Auch Soloselbständige, unständig oder kurzfristig Beschäftigte in den darstellenden Künsten können nach wie vor eine Förderung beantragen: Mit der Neustarthilfe Plus können diese mit einer Betriebskostenpauschale bis zu 4.500 Euro in den Monaten Oktober bis Dezember rechnen. Für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt diese Hilfe bis zu 18.000 Euro. Die Neustarthilfe Plus ist vor allen Dingen für Unternehmen von Bedeutung, deren Fixkosten nicht sehr hoch sind und die daher von der Überbrückungshilfe III Plus nicht profitieren.

Die Voraussetzungen für beide Unterstützungsmaßnahmen bleiben deckungsgleich mit den bisherigen Richtlinien der Überbrückungshilfe III Plus – beantragt werden können die weiterlaufenden Hilfen über Steuerkanzleien oder Wirtschaftsprüfer. Gerne stehen Ihnen unsere KMpro-Experten hier wieder zur Verfügung und leiten für Sie alles in die Wege.

Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com


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