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INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Mit der Förderrichtlinie "INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" sollen zum einen junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden und zum anderen private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile für Unternehmen und Investor.

Die Eckpunkte der Förderung

  • Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.
  • Der Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet (Voraussetzung: Beteiligung wird mind. drei Jahre gehalten.).
  • Der Investor muss dem Unternehmen mind. 10.000 Euro zur Verfügung stellen.

Vorteil für Unternehmen

Im Rahmen der Antragsstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt.

►Diese Bescheinigung kann zur Akquise von Investoren eingesetzt werden.

Vorteil für Investoren

Das Risiko einer Kapitalbeteiligung wird für den Investor durch INVEST verringert.

► Der Investor bekommt 20 Prozent  der Beteiligungssumme zurückerstattet.

Voraussetzungen für Unternehmen und Investor

Voraussetzungen für Unternehmen sind u.a.:

  • Kleines und innovatives Unternehmen.
  • Unternehmen ist jünger als zehn Jahre.
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU. Dabei wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (Handelsregistereintrag notwendig!).
  • Weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente).
  • Jahresumsatz/ Jahresbilanzsumme kleiner 10 Millionen Euro
  • Muss einer innovativen Branche angehören oder Inhaber eines 15 Jahre alten Patentes sein.
  • Wirtschaftlich aktiv bzw. spätestens ein Jahr nach Beteiligung Tätigkeit aufnehmen.
     

Voraussetzungen für Investoren sind u.a.:

  • Natürliche Person mit dem Hauptwohnsitz in der EU.
  • Auch als GmbH möglich.*
  • Darf demUnternehmen nicht verbunden sein.
  • Die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden.
  • Mindestinvestition: 10.000 Euro
     

Egal ob Unternehmen in der Startup-Phase oder Investor, wir beraten Sie gerne zum Thema „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“  und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Klicken Sie HIER für mehr Informationen zu diesem Thema.

* Nur möglich, wenn  max. vier Gesellschafter beteiligt sind, die mind. 50 Prozent der Anteile am Zielunternehmen haben.

Quelle: Alle Infos stammen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und können ausführlich auch online unter http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/invest/ nachgelesen werden.


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