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Einkommensteuer | Anwendung d. BFH-Rspr. zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (OFD)

Die OFD Nordrhein-Westfalen hat zur Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung in Bezug auf die Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG Stellung genommen (OFD Nordrhein-Westfalen v. 21.11.2017 - Kurzinfo ESt 35/2017, aktualisiert am 20.03.2018).

Hintergrund:

Der BFH hat mit Urteil v. 11.07.2017 - IX R 36/15 entschieden, dass mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG entfallen ist (s. hierzu ausführlich Fuhrmann, NWB 52/2017, S. 4003, Eggert, BBK 2/2018 S. 68, Bleschick, SteuerStud 3/2018 S. 143 sowie Ott, StuB 1/2018 S. 15). Mit seinem Urteil widerspricht der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben v. 21.10.2010).
 

Hierzu führt die OFD u.a. weiter aus:
Fälle, in denen Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen oder Bürgschaften) geltend machen, sind weiterhin nach der fortgeltenden Verwaltungsauffassung lt. BMF-Schreiben vom 21.10.2010 (BStBl I 2010 S. 832) zu beurteilen, wenn der Gesellschafter die eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 (Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils) geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist.

Fälle, in denen Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen oder Bürgschaften) geltend machen, die nach dem 27.09.2017 geleistet wurden oder nach diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden sind, sind bis zur abschließenden Erörterung auf Bund-Länder Ebene zurückzustellen.

Quelle: OFD Nordrhein-Westfalen v. 21.11.2017 - Kurzinfo ESt 35/2017, NWB Datenbank 

Foto: wikimedia User AHert (CC BY-SA 3.0)


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