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Corona-Krise | Anpassung Aufsichtspraxis und Maßnahmen

Im Zuge der Corona-Krise gibt es Anpassungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich Aufsichtspraxis und ihre Maßnahmen. Dadurch soll die Flexibilität erhöht und Banken entlastet werden.

Die getroffenen Maßnahmen von BaFin und der Deutuschen Bundesbank sollen den betroffenen Unternehmen die nötige Flexibilität verschaffen, damit diese sich auf die operationelle Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs und die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft fokussieren können. 

Bezüglich der Offenlegunug der wirschaftlichen Verhältnisse bei Kreditgewährung, stellt die BaFin klar, dass für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Analyse des letzten verfügbaren Jahresabschlusses ausreichend ist, in der Regel derzeit der Jahresabschluss aus 2018, sofern der Jahresabschluss 2019 noch nicht vorliegt. Verstöße bei den Verhaltens- und Informationspflichten im Wertpapiergeschäft werden bis auf Weiteres nicht verfolgt, die etwa bei Wertpapierdienstleistungen auftreten, die aus dem Homeoffice erbracht werden. Voraussetzung jedoch ist, dass Dokumentations- oder Informationslücken geschlossen und die Kunden informiert werden. 

Die BaFin empfiehlt, aufgrund der Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen, von Aktienrückkäufen Abstand zu nehmen sowie Ausschüttung von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen. Zudem wird geraten, die Übergangsregeln zum Rechnungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden. 

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, www.bafin.de, Pressemitteilung vom 24.03.2020
Foto: pixabay User stevepb


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