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Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig

Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom Dienstag sind Kursgewinne, die durch den Handel mit Kryptowährungen erzielt werden, steuerpflichtig.

Virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero werden als Wirtschaftsgüter angesehen, die einen Kurswert haben und auf Handelsplattformen als Zahlungsmittel verwendet werden können. Somit unterliegen die Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen dem Einkommensteuergesetz als "private Veräußerungsgeschäfte".
 
Die Spekulationsfrist von einem Jahr wurde vom Gericht bestätigt. Ein Kläger, der argumentierte, dass virtuelle Währungen nur Algorithmen und kein richtiges Wirtschaftsgut seien, wurde nicht gehört, und seine Gewinne aus privaten Krypto-Geschäften im Jahr 2017 wurden dementsprechend besteuert.
 
Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/​


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