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Überbrückungshilfe III: Alle Änderungen auf einen Blick

Das Corona-Infektionsgeschehen gestaltet sich nach wie vor sehr dynamisch und erforderte im neuen Jahr weitere einschneidende Maßnahmen. Mit einer modifizierten Überbrückungshilfe III, deren Beantragung vereinfacht und die in der Summe aufgestockt wurde, möchte die Regierung die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen weiter abfedern.

Antrags- und förderberechtigt sind nun alle Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 hinnehmen mussten. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis zum Juni 2021. Alle sonstigen Fakten zur Überbrückungshilfe III können Sie dem übersichtlichen PDF HIER entnehmen. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein oder wir Sie bei Ihrem Antrag unterstützen können, melden Sie sich einfach – Ihr KMpro-Team steht in dieser turbulenten Zeit gerne an Ihrer Seite.

Foto: Animaflora PicsStock – stock.adobe.com


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