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Vermeidung Transparenzregister bei Treuhandschaften

Wussten Sie schon, dass Sie durch gewisse Umstrukturierungen die Meldepflichten des Transparenzregisters umgehen können? Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt und klären Sie auf.

Grundsätzlich sind die Gesellschafter eines Unternehmen beim Handelsregister einzutragen/bekannt zu machen. Die Eintragung/Bekanntmachung beim Handelsregister, konnte bisher durch Treuhandgestaltungen umgangen werden.

Seit Oktober 2017 besteht für die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen darüber hinaus die Verpflichtung die wirtschaftlich Berechtigten (Beteiligung > 25 %) an das Transparenzregister zu melden. Bei Treuhandgestaltungen sind bereits die Namen der Beteiligten bei einer Beteiligung von > 1 % zu melden.

Die Personen „hinter der Gesellschaft“ sind somit leichter für die breite Öffentlichkeit zugänglich – abrufbar über das Handelsregister oder Transparenzregister.

Wie Sie dies durch Nutzung des Umwandlungsgesetzes vermeiden können, erfahren Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.

Foto: Geldwäsche - compact (via flickr CC BY-NC-ND 4.0)


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