Hero Divider

Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld beschlossen. Was bedeutet das für Unternehmen?

Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise und der zu erwartenden Verschärfung dieser Situation durch die Ukrainekrise sowie deren Folgen, stellte die neue Regierungskoalition zehn Entlastungsschritte für Bürger*innen und Unternehmen vor.

Die wirtschaftliche Krise hält weiterhin an und viele Unternehmen haben längst nicht wieder ihr volles Auftragsvolumen erreicht. Infolgedessen werden die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 30.6.2022 verlängert. Der Beschluss des Bundestags sieht neben der Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld vor, dass Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs weiterhin nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Ebenso wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Die maximale Bezugsdauer verlängert sich mit dem Gesetzesbeschluss auf 28 Monate (statt 24 Monate); die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern auch nach dem 31.3.2022 weiter zur Hälfte erstattet, sofern die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden ist. Die erhöhten Leistungssätze staffeln sich im Rahmen des neuen Gesetzes: Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent (bzw. 77 Prozent mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz erstattet, wenn der Entgeltausfall aufgrund Kurzarbeit mindestens 50 Prozent beträgt. Ab dem siebten Bezugsmonat erfolgt eine Erhöhung auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent mit Kind). Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen soll in diesem Rahmen künftig kein Kurzarbeitergeld mehr zustehen. 

Für weitere Fragen und individuelle Beratungen stehen Ihnen unsere KMpro-Experten gerne zur Seite – vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!

Foto: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com


zurück zur Übersicht