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Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2020

Der Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie mit Änderungen durch den Finanzausschuss hat auch Auswirkungen auf die Fristen der Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2020. So müssen Steuererklärungen, die selbst erstellt werden, erst bis zum 31.10.2021 abgegeben werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 31.05.2022 Zeit. Infolgedessen werden auch die zinsfreien Karenzzeiten von 15 beziehungsweise 23 Monaten um je drei Monate verlängert, was sowohl für Erstattungs- als auch für Nachzahlungszinsen gilt. Weitere Inhalte der neuen Gesetzgebung können Sie hier nachlesen.

Foto: Bernd Leitner – stock.adobe.com


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