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Tax Compliance Management System (CMS)

Oder besser gesagt auch: „Wie kann man die Haftung des Geschäftsführers erheblich verringern?“ - Wir informieren Sie rund um das Thema Tax Compliance Management System (CMS).

Das Tax CMS soll deutlich machen, was ein Kontrollsystem im Betrieb zu leisten hat, damit eine Leichtfertigkeit im Rahmen einer Steuerverkürzung oder ein Vorsatz im Rahmen der Steuerhinterziehung widerlegt werden kann.

Primäres Ziel ist es demnach, festzustellen, dass das System/ die Maßnahmen des Unternehmens geeignet sind, diesen Verpflichtungen gerecht zu werden.

Gezielt und detailliert stellen wir Ihnen das Prüfschema und die Funktionsweise des Tax CMS vor und berichten von unseren ersten Erfahrungen aus der Praxis.

 

  1. BMF-Schreiben vom 23.05.2016: Abgrenzung Fehlerberichtigung - Steuerhinterziehung
     
  1. Vorbeugung des Vorsatzes der Steuerhinterziehung mit funktionierendem Tax CMS gemäß IDW PS 980
     
  1. Vorteil: Selbstschutz für Geschäftsführer durch Vermeidung der persönlichen Haftung bei Steuerhinterziehung
     
  1. Exkurs: persönliche Haftung Geschäftsführer nach § 69 AO
     
  1. Fazit: Sicherheit mittels geprüften Tax CMS durch einen Wirtschaftsprüfer.


>> Vorschau unserer Präsentation <<

Bei Interesse an dem Thema Tax Compliance Management System vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin in unserer Kanzlei und stellen Ihnen anhand der vollständigen Unterlagen und unseren Praxiserfahrungen das Thema genauer vor.


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