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Steuerverfahren | Weihnachtsfrieden in Bayern

Voraussichtlich auch in diesem Jahr werden diverse Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Als erstes Bundesland hat dies das Land Bayern angekündigt (Stand: 7.12.2020).

Hintergrund: Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt.

Die folgenden Bundesländer wahren den Weihnachtsfrieden (Stand: 7.12.2020):

  • Bayern: vom 23.12.2020 bis einschließlich 1.1.2021

 

Hinweis: Diese Nachricht wird laufend aktualisiert.

Quellen: NWB Datenbank (JT), Bayrisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 7.12.2020 (il)
Foto: Brian Jackson – stock.adobe.com

Fundstelle(n): NWB FAAAH-65896


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