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Steuertipps für Ferienjobber

Die Sommerferien haben begonnen und viele Schülerinnen, Schüler und Studierende arbeiten in dieser Zeit. Was sie dabei verdienen hat auch steuerliche Auswirkungen, die zu berücksichtigen sind. Hierfür hat das Finanzministerium wertvolle Tipps zur Verfügung gestellt.

Schülerinnen, Schüler und Studierende stehen als Ferienjobber meist in einem Arbeitsverhältnis und erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, welche grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Damit möglichst viel vom Aushilfslohn im eigenen Portemonnaie bleibt, sollte man ein paar Hinweise berücksichtigen.

Hilfestellung bietet das Finanzministerium Baden-Württemberg mit seiner Broschüre „Der aktuelle Tipp – Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden“

In dem aktuellen Tipp geht das Finanzministerium unter anderem:

  • auf Einzelheiten einer geringfügigen Beschäftigung,

  • den Lohnsteuerabzug,

  • die Berücksichtigung von Ausbildungskosten,

  • die Pauschalisierung der Lohnsteuer

  • sowie die steuerliche Berücksichtigung bei den Eltern ein.


Quelle: Bundesfinanzministerium Baden Württemberg, Zugriff am 07. August 2020, https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateien_Downloads/Steuern/200728_FM_A_Tipp_Schueler_2020.pdf
Foto: pixabay, User stevepb und free-photos


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