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Steuerpolitik | Steuererleichterungen im Zuge der EM-Vergabe (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat zur Frage Stellung genommen, welche Steuererleichterung sie für die UEFA im Zuge der Vergabe der EM 2024 plant und eine Auskunft im Hinblick auf das Steuergeheimnis verweigert.

Hierzu führt die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht weiter aus:
 

  • Der DFB wird sich im April 2018 bei der UEFA für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland bewerben.
     
  • Gemäß den Anforderungen der UEFA hat der DFB die Bundesregierung um die Abgabe von Regierungsgarantien gebeten.
     
  • Die Bewerbung des DFB wird seitens der Bundesregierung unterstützt. Deshalb hat die Bundesregierung unter anderem auch steuerliche Garantien gegen UEFA abgegeben.
     
  • Zur Frage, welche Steuererleichterungen die Bundesregierung für die UEFA im Zuge der Vergabe der EM 2024 im Einzelnen zugesagt hat, können wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) keine Angaben gemacht werden.
     
  • Zu etwaigen Steuerausfällen gegenüber einer normalen Besteuerung hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.

 

Quelle: BT-Drucks. 19/1763 v. 20.04.2018, Antwort auf die Frage 9 des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP)
Foto: Die Fahne von Schiedsrichter-Assistent Michael Wemmer von Textilvergehen (via flickr: CC-BY 2.0)


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