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Zahlen zum Spitzensteuersatz

4,1 Millionen Personen sind im vergangenen Jahr zumindest mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens dem Spitzensteuersatz unterworfen worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/8837) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8291) mit.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Das Einkommensteueraufkommen aller Steuerpflichtigen, die mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens mindestens dem Spitzensteuersatz unterworfen werden, beträgt im Jahr 2017 rund 140,0 Mrd. Euro. Davon entfallen rund 37,4 Mrd. Euro auf Steuerpflichtige, die mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens dem Höchststeuersatz unterliegen.

Das Einkommensteueraufkommen aller Steuerpflichtigen, die mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens mindestens dem Spitzensteuersatz unterworfen werden, beträgt im Jahr 2018 rund 149,3 Mrd. Euro. Davon entfallen rund 39,8 Mrd. Euro auf Steuerpflichtige, die mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens dem Höchststeuersatz unterliegen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 423 
Foto: pixabay User rawpixel 


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