Hero Divider

Die Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers/-in

Alle Arbeitnehmer und auch angestellte Geschäftsführer einer GmbH unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Welche Bedeutung und Hintergründe hierbei wichtig sind, erfahren Sie hier:

Hinführung

Der 12. Senat des BSG hat seine Sicht dazu zusammengefasst und konkretisiert. Die Geschäftsführer einer GmbH, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind - also sog. Fremdgeschäftsführer - sind ausnahmslos abhängig beschäftigt. Die Tätigkeit für die GmbH erfolgt stets sozialversicherungspflichtig.

Die bisherige „Kopf-und-Seele-Rechtsprechung“, die einem familiär verbundenen Fremdgeschäftsführer einer Familiengesellschaft ermöglichte, sozialversicherungsfrei beurteilt zu werden, wurde vom Senat ausdrücklich aufgegeben. Auch wenn durch enge Beziehungen und fachlicher Expertise, wie ein alleiniger Inhaber gehandelt wird, gilt nun im Regelfall eine Sozialversicherungspflicht für den Geschäftsführer.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

Gesellschafter-Geschäftsführer sind nur dann selbstständig tätig und somit von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie mindestens 50% der Anteile am Stammkapital halten oder ihnen bei geringerer Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung eine „echte“/ „qualifizierte“ Sperrminorität1 eingeräumt ist.

Eine sog. „echte“ oder „qualifizierte“ Sperrminorität liegt nur vor, wenn diese uneingeschränkt die gesamte Unternehmenstätigkeit umfasst. Sie darf nicht auf bestimmte Angelegenheiten der Gesellschaft begrenzt sein.

Außerhalb der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages geregelte Vereinbarungen werden im Hinblick auf den sozialversicherungspflichtigen Status nicht berücksichtigt.

Wenn der Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist, aber nach dem oben genannten Kriterium nicht sozialversicherungspflichtig ist, sollte dennoch auf Grund der Gesamtumstände geprüft werden, ob nicht doch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Das Statusfeststellungsverfahren bei der deutschen Rentenversicherung gibt Klärung, ob man als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist. Hierfür muss ein entsprechendes Formular (schriftlich oder online) ausgefüllt und eingereicht werden. In der Regel sollte dies bereits bei der Gesellschaftsgründung durchgeführt werden.
______________________________________
1Sperrminorität = beschreibt eine Minderheit darstellende Anzahl an Stimmen, die aber gerade ausreicht, um bei Abstimmungen bestimmte Beschlüsse zu verhindern.




 

Quelle: Urteil vom 14.03.2018, B 12 KR 13/17 R (Bundessozialgericht)
Foto:
 pixabay User rawpixel 

 


zurück zur Übersicht