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Neues Musterverfahren zur Abschaffung des Soli (BdSt)

Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim FG Nürnberg eingereicht. Anlass ist die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben - in diesem Sinne hatte das Bundeskabinett am 21.08.2019 den Soli-Teilabbau ab 2021 beschlossen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.08.2019).

Hierzu führt des BdSt u.a. weiter aus:

  • Mit der Klage setzt sich der Verband dafür ein, dass die Politik ihr jahrzehntealtes Versprechen einlöst, den Zuschlag komplett abzuschaffen, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland enden. Betreut wird die Klage von Rechtsanwalt Michael Sell, der zuletzt als Abteilungsleiter für direkte Steuern im Bundesfinanzministerium tätig war.
     
  • Juristisch steht der Soli bereits seit langem zur Diskussion: Dies zeigt eine weitere von BdSt unterstützte Musterklage, die sich auf einen Sachverhalt aus dem Jahr 2007 bezieht – dieses Verfahren liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht vor. Deshalb müssen die Steuerzahler derzeit nicht selbst aktiv werden: Die Steuerbescheide bleiben in puncto Solidaritätszuschlag von Amts wegen offen.
     
  • In der neuen Musterklage geht es explizit um das Jahr 2020. Hierzu greifen die Kläger die vom Finanzamt festgesetzten Steuervorauszahlungen an.
     

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema hat der BdSt auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung v. 22.8.2019 (il)
Bild: pixabay User flotty


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