Hero Divider

Soforthilfe der Bundesregierung verfügbar

Seit dem 31. März kann die Soforthilfe der Bundesregierung online beantragt werden. Die wichtigste Änderungen dabei ist das private liquide Mittel nicht mehr eingesetzt werden müssen.

Weitere wichtige Informationen zur Soforthilfe der Bundesregierung: 

  • Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
  • Antragsstellung erfolgt ausschließlich online: bayerische Unternehmen bitte hier klicken. Den Antrag finden Sie auf der Seite ihre zuständigen Landesregierung. 
  • Förderhöhe staffelt sich nach der Mitarbeiteranzahl: 9.000 - 50.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter - 250 Mitarbeiter).
  • Die Soforthilfe der Bundesregierung ersetzt die Soforthilfe Bayern. Anträge auf Soforthilfe Bayern, die bereits gestellt wurden sollten nicht zurückgezogen werden, sondern wenn ein höherer Liquiditätsbedarf besteht, wird empfohlen einen separater Antrag für die Soforthilfe der Bundesregierung zu stellen. 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. 

Foto: Bild von h kama auf Pixabay">h_kama, pixabay User


zurück zur Übersicht