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Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine: Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen untersagt

Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

Dies sieht Artikel 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vor (eingeführt mit der Änderungs-Verordnung (EU) 2022/879 des Rates, vergleiche Amtsblatt der EU vom 3. Juni 2022).

Regelung Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU

Diese Regelung ist Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU. Dieses Sanktionspaket und damit das Verbot von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern für russische Unternehmen war von der Präsidentin der EU-Kommission, Frau von der Leyen, in einer Rede am 4. Mai 2022 angekündigt worden. Es wurde von den europäischen Staatschefs (Europäischer Rat) erst am 30. Mai 2022 beschlossen. Das Paket war strittig, da mit ihm vor allem Sanktionen im Zusammenhang mit der Lieferung von Öl aus Russland verbunden sind.

 


Quelle: Wirtschaftsprüferkammer KöR, »Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine: Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen untersagt«, https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2022/sv/sanktionen-gegen-russland-wegen-des-angriffskrieges-gegen-die-ukraine-wirtschaftspruefung-abschluss/​ (Stand: 08.06.2022)
Foto: Miha Creative – stock.adobe.com


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