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Richtsatzsammlung 2019

Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen die sogenannte Richtsatzsammlung – nun ist diese Grundlage zur Verprobung für 2019 zugänglich.

Die Richtsatzsammlung basiert auf Erfahrungswerten der Finanzbehörden und listet unterschiedliche Branchen auf, deren Kennzahlen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsgröße vergleichbar sind. Sie dient Betriebsprüfern sowie Finanzbeamten dazu, Jahresabschlüsse auf ihre Plausibilität zu prüfen und gegebenenfalls – beispielsweise bei mangelhafter oder gar fehlender Buchhaltung – als Schätzwerte heranzuziehen. Diese Richtsätze gelten allerdings nicht für Freiberufler oder aber Großbetriebe; sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen die KMpro-Experten gerne Rede und Antwort. Die vollständige Erläuterung des Bundesministeriums für Finanzen zur Richtsatzsammlung 2019 finden Sie HIER.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Foto: Jirapong – stock.adobe.com


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