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Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018

Das BMF hat ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, herausgegeben. Der Antrag muss bis spätestens zum 30. November 2017 gestellt werden.

Hintergrund: Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.

Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ soll die die Steuerklassenwahl erleichtern und gibt weitere Hinweise (u.a. zum Faktorverfahren).

Hinweis: Die in dem Merkblatt abgedruckten Tabellen erleichtern lediglich die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Steuerklassenkombination. Ihre Aussagen sind nur in den Fällen genau, in denen die Monatslöhne über das ganze Jahr konstant bleiben.

Das Merkblatt ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (Ls)


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