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Anwendungsfragen zum InvStG 2018 (BMF)

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 28.08.2018 - IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :011).

Das BMF nahm zu folgenden Punkten Stellung:

  1. Zurechnung nach § 35 InvStG 2018
    • Taggenaue besitzzeitanteilige Zurechnung
    • Individuelle Zurechnung von Erträgen
       
  2. Ermittlung des Fonds-Aktiengewinns nach § 48 InvStG 2018
    • Berechnungsmethode
    • Übergangsregelung für Dach-Spezial-Investmentfonds
       
  3. Spezial-Investmentfonds mit nur einem Anleger
     
  4. Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn


Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)


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