Invest – Zuschuss für Wagniskapital 2017
Mit der Förderrichtlinie "INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" sollen zum einen junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden und zum anderen private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile für Unternehmen und Investor sowie die Neuerungen im Jahr 2017.
Die Förderrichtlinie „Invest – Zuschuss für Wagniskapital“ sollen zwei verschiedene Zwecke erfüllen.
- Junge innovative Unternehmen sollen dadurch bei der Suche nach einem Kapitalgeber für das benötigte Startkapital unterstützt werden.
- Private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen angeregt werden überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Die Eckpunkte der Förderung
- Gefördert werden private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.
- Der Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet (Voraussetzung: Beteiligung wird mind. Drei Jahre gehalten.).
- Der Investor muss dem Unternehmen mind. 10.000 Euro zur Verfügung stellen.
Vorteil für Unternehmen
Im Rahmen der Antragsstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt.
► Diese Bescheinigung kann zur Akquise von Investoren eingesetzt werden.
Vorteil für Investoren
Das Risiko einer Kapitalbeteiligung wird für den Investor durch INVEST verringert.
► Der Investor bekommt 20 Prozent der Beteiligungssumme zurückerstattet.
Voraussetzungen für Unternehmen und Investor
Voraussetzungen für Unternehmen sind u.a.:
- kleines und innovatives Unternehmen
- Unternehmen ist jünger als sieben Jahre
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU bzw. im europäischen Wirtschaftsraum. Dabei wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (Handelsregistereintrag notwendig!)
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme kleiner 10 Millionen Euro
- muss einer innovativen Branche angehören, Inhaber eines 15 Jahre alten Patentes sein oder in zwei Jahren vor Antragsstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten haben
Voraussetzungen für Investoren sind u.a.:
- natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU
- auch als GmbH möglich *
- darf dem Unternehmen nicht verbunden sein
- die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden
- muss sich um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln
* Nur möglich, wenn max. sechs Gesellschafter beteiligt sind, davon muss mind. einer volljährig sein.
+++ NEU: Exitzuschuss +++
- Art: Pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der Veräußerung der erworbenen Anteile (gilt nur für natürliche Personen).
- Höhe: 25 Prozent des Gewinns aus Veräußerungen von INVEST-Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Der Exitzuschuss ist auf maximal 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt. Erwerbs- und Exitzuschuss dürfen zusammen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht überschreiten.
- Grundlage: Differenz zwischen Veräußerungspreis und Ausgabepreis der Anteile.
Egal ob Unternehmen in der Startup-Phase oder Investor, wir beraten Sie gerne zum Thema „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Klicken Sie HIER für mehr Informationen zu diesem Thema.
Quelle: Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer-INVEST-Zuschuss-Wagniskapital.pdf?__blob=publicationFile
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