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Invest – Zuschuss für Wagniskapital 2017

Mit der Förderrichtlinie "INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" sollen zum einen junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden und zum anderen private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile für Unternehmen und Investor sowie die Neuerungen im Jahr 2017.

Die Förderrichtlinie „Invest – Zuschuss für Wagniskapital“ sollen zwei verschiedene Zwecke erfüllen.

  1. Junge innovative Unternehmen sollen dadurch bei der Suche nach einem Kapitalgeber für das benötigte Startkapital unterstützt werden.
  2. Private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen angeregt werden überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
     

Die Eckpunkte der Förderung

  • Gefördert werden private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.
  • Der Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet (Voraussetzung: Beteiligung wird mind. Drei Jahre gehalten.).
  • Der Investor muss dem Unternehmen mind. 10.000 Euro zur Verfügung stellen.
     

Vorteil für Unternehmen

Im Rahmen der Antragsstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt.

   ► Diese Bescheinigung kann zur Akquise von Investoren eingesetzt werden.

Vorteil für Investoren

Das Risiko einer Kapitalbeteiligung wird für den Investor durch INVEST verringert.

   ► Der Investor bekommt 20 Prozent der Beteiligungssumme zurückerstattet.
 

Voraussetzungen für Unternehmen und Investor

Voraussetzungen für Unternehmen sind u.a.:

  • kleines und innovatives Unternehmen
  • Unternehmen ist jünger als sieben Jahre
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU bzw. im europäischen Wirtschaftsraum. Dabei wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (Handelsregistereintrag notwendig!)
  • weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme kleiner 10 Millionen Euro
  • muss einer innovativen Branche angehören, Inhaber eines 15 Jahre alten Patentes sein oder in zwei Jahren vor Antragsstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten haben
     

Voraussetzungen für Investoren sind u.a.:

  • natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU
  • auch als GmbH möglich *
  • darf dem Unternehmen nicht verbunden sein
  • die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden
  • muss sich um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln

* Nur möglich, wenn max. sechs Gesellschafter beteiligt sind, davon muss mind. einer volljährig sein.
 

+++ NEU: Exitzuschuss +++

  • Art: Pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der Veräußerung der erworbenen Anteile (gilt nur für natürliche Personen).
  • Höhe: 25 Prozent des Gewinns aus Veräußerungen von INVEST-Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Der Exitzuschuss ist auf maximal 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt. Erwerbs- und Exitzuschuss dürfen zusammen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht überschreiten.
  • Grundlage: Differenz zwischen Veräußerungspreis und Ausgabepreis der Anteile.
     

Egal ob Unternehmen in der Startup-Phase oder Investor, wir beraten Sie gerne zum Thema „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“  und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Klicken Sie HIER für mehr Informationen zu diesem Thema.

Quelle: Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer-INVEST-Zuschuss-Wagniskapital.pdf?__blob=publicationFile


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