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Influencer oder Blogger. Was muss ich steuerlich beachten?

Sie sind Influencer oder Blogger? Dann haben Sie sich bestimmt bereits die Fragen gestellt, "Was ist, wenn ich vom Geschäftspartner bzw. der Marke Sachbezüge wie Kleidung, Kosmetik und andere Produkte erhalte?" und "Welche Steuern muss ich zahlen?". Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht über wichtige Informationen zu diesen Bereichen.

Die erste Frage: "Was ist, wenn ich vom Geschäftspartner bzw. der Marke Sachbezüge wie Kleidung, Kosmetik und andere Produkte erhalte" beantworten wir in unserem Informationsblatt.

>> Hier geht's zum Informationsblatt << 

Die zweite Frage "Welche Steuern muss ich zahlen" beantwortet die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce) des Bayerischen Landesamtes für Steuern in ihrer Informationsbroschüre für Influencer und Blogger.

>> Hier geht's zur Broschüre << 

Des weiteren gilt zu beachten, das bei den Geschäften von Influencern oder Bloggern eine Vielzahl weiterere steuerlicher Fragen aufgeworfen werden, die meist nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden können. Sie sind also Influencer oder Blogger und haben steuerliche Fragen? Fragen Sie uns, unser Experten Team für Social Media hilft Ihnen gerne weiter. 

Foto: K&M
Quelle: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Influencer/, Zugriff am 18. Mai 2020, Bayerisches Landesamt für Steuern.


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