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Neuer IDW S6 – Sanierungsgutachten nun leicht(er) gemacht

Um was geht es hier? Hier geht es um eine angespannte Liquiditätssituation. Das Thema ist somit genau der richtige Moment um ein IDW-6-Sanierungsgutachten zu starten.

Der Ausgangspunkt des ganzen Vorhabens geht auf die alten IDW S6 - für kleine und mittlere Unternehmen - die über das erträgliche Maß hinausgehen, zurück. Ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 12. Mai 2016 hat entschieden, dass keine formellen Mindestvorgaben notwendig sind.

Die wesentlichen Kernpunkte der Neuerfassung des IDW S6 in Kürze:

  • Die Verkürzung bei Ausführungen zu Krisenstadien und Maßnahmen zur Überwindung oder Leitbild des sanierten Unternehmens erfolgen mit formeller Erleichterung.
  • Somit bleiben die materiellen Anforderungen unverändert.
  • Der Umfang des Gutachtens bestimmt sich nach dem jeweils zu bestimmenden Krisenstadium.
  • Gutachter entscheiden dann über die Relevanz der Inhalte der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit.


Zudem gibt es noch andere Überpunkte über das Thema:

- Einzelfallanalysen
- Weitere Anforderungen an Sanierungskonzepte
- Fazit
 

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Wenn Sie Fragen oder mehr über das Thema "Neuer IDW S6 – Sanierungsgutachten nun leicht(er) gemacht" wissen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren und einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

Foto: K&M


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