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Grundsteuerreform – was bedeutet sie für Grundstückseigentümer?

Mit der Grundsteuerreform wird wohl eines der größten Projekte der Steuerverwaltung umgesetzt: Etwa 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten sind von ihr betroffen. Sie nennen ebenfalls ein Grundstück Ihr Eigen? Wir erläutern Ihnen, welche Schritte nun gefordert und nötig sind.

Ganz generell sind sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der Grundsteuerreform betroffen. Die neuen Bemessungswerte finden ab dem 1. Januar 2025 ihre Anwendung und basieren unter anderem auf den Daten, die an das jeweilige Finanzamt übermittelt werden müssen. Hierbei gibt es je nach Bundesland Abweichungen; relevant sind jedoch die Angaben zur Lage (Gemarkung, Flurstück, Grundstücksart), zur Fläche (Grundstücks- und Wohnfläche, sonstige Flächen) sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zudem auch zu Tierbestand und Nutzung. All diese Kennzahlen sollten Ihnen als Grundstücksbesitzer anhand Einheitswertbescheiden aus früheren Jahren, Flurkarten oder Grundbuchauszügen vorliegen. 

In Bayern gilt darüber hinaus ein vereinfachtes Verfahren, das zur Bewertung die Grundstücks- und Gebäudefläche sowie die Äquivalenzzahl heranzieht. Letztere wird mit der jeweiligen Fläche multipliziert und auf die Grundsteuermesszahl angewandt.  

Bis zum voraussichtlichen Start der Erklärungsannahme von Grundstücksbesitzern über Elster (1. Juli 2022) ist zwar noch etwas Zeit, dennoch haben wir uns bereits auf die Fallabwicklungen vorbereitet. Sollten Ihrerseits Fragen auftauchen, steht Ihnen unser KMpro-Team gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zudem kontaktieren wir Sie in den kommenden Wochen nochmals proaktiv, um Sie mit weiteren Informationen zu versorgen.

Foto: Daniel Bahrmann – stock.adobe.com


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