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Gesundheitsförderung für Mitarbeiter – Umsetzungshilfe veröffentlicht

Leistungen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter werden als Bonus nicht nur immer beliebter, sondern sind auch seit einiger Zeit zum Teil steuer- und beitragsfrei. Der angesetzte Freibetrag wurde ab 2020 sogar auf 600 Euro angehoben. Hierfür ist nun auch eine Umsetzungshilfe des Bundesfinanzministeriums abrufbar.

Schon im eigenen Interesse sollte jedem Unternehmen die Gesundheit der Mitarbeiter am Herzen liegen – zudem sind Zuschüsse zu gesundheitsfördernden Maßnahmen durchaus ein Argument beim Personal-Recruitment. Ab 2020 dürfen jährlich 600 Euro steuer- und beitragsfrei an Zuschüssen fließen – hierbei gilt allerdings zu beachten, dass die damit finanzierten Gesundheitsmaßnahmen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den gesetzlichen Ansprüchen genügen. Die meisten Krankenkassen haben ein vielfältiges, geprüftes Kurs-Angebot. Aber auch nicht-zertifizierte Maßnahmen des Arbeitgebers können infrage kommen, wenn sie den Vorgaben des Leitfadens »Prävention« genügen oder ein überwiegend betriebliches Interesse besteht (z. B. Bereitstellung von Aufenthaltsräumen oder Fitnessgeräten). Auch die Kostenübernahme von Schutzimpfungen fallen unter diese gesundheitsfördernden Maßnahmen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass diese Leistungen nicht etwa mit dem Lohn verrechnet werden dürfen – sie müssen zusätzlich erbracht werden. Eine entsprechende Umsetzungshilfe des Bundesfinanzministeriums ist seit kurzem hier abrufbar. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Möglichkeiten zur steuerlichen Ausgestaltung jedoch auch persönlich oder prüfen Ihre geplanten Zuschüsse – unsere KMpro-Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Foto: shock – stock.adobe.com


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