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Erbschaft- und schenkungssteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen Stellung vom 14.01.19 genommen. Kryptowährugen werden als Finanzinstrumente eingestuft. Das Urteil vom Kammergericht Berlin vom 25.09.18, ist jedoch der Meinung, dass Bitcoins nicht als Finanzinstrumente eingestuft werden sollen. Der BFH wird über die Unklarheit ggf. mit rechtlichen Schritten eine Bewertung einlegen.

Wir zeigen Ihnen in unserer Kurzpräsentation, ob Kryptowährungen nun zu Finanzinstrumenten zählen:

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Foto: Teer von Zach Copley (via flickr: CC BY-SA 2.0)


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