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Abschaffung der Abgeltungsteuer

Brandenburg möchte die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abschaffen und hat dazu am 04.11.2016 eine Initiative im Bundesrat gestartet. In einem Entschließungsantrag fordert das Land, Kapitalerträge wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz abzurechnen. Außerdem sollten Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden, um eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften bei Kapitalanlagen sicherzustellen (BR-Drucks. 643/16).

Hintergrund: Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen einheitlich mit 25 % besteuert statt mit dem normalen tariflichen Steuersatz von bis zu 42 % bzw. 45 % bei sehr hohen Einkommen. Dies führe zu einer Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber anderen Einkommensarten, deren Besteuerung progressiv ansteige, heißt es in der Entschließung.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Diese Gerechtigkeitslücke solle mit Abschaffung der Abgeltungsteuer geschlossen werden.
  • Davon abgesehen gebe es keinen Grund, an der Steuer festzuhalten. Denn entgegen der ursprünglichen Annahme habe der geringe Steuersatz von 25 % die Bezieher von Kapitaleinkünften nicht davon abgehalten, ihr Geld mit fragwürdigen Steuerverkürzungsmodellen ins Ausland zu schaffen.
  • Zumal man mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen eine Grundlage für eine effektive Besteuerung von im Ausland angelegtem Kapital geschaffen habe.
  • Darüber hinaus weist Brandenburg darauf hin, dass die Wiedereinführung der individuellen Besteuerung von Kapitaleinkünften eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren ausgeschütteten Gewinnen erforderlich mache. Außerdem sei zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanlagen weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig bleiben sollten und der Abzug tatsächlicher Werbekosten zugelassen werden könne.
     

Hinweis:

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu jedoch nicht. Lesen Sie hierzu auch die heutige Pressemitteilung des FinMin Brandenburg.

Quelle: Plenum Kopmakt v. 04.11.2016 (il)

Foto: Bundesrat von Maciej Janiec (via flickr: CC BY-NC-SA 2.0)


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