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Einkommensteuer | Zweiter Steuerprogressionsbericht

Der Einkommensteuertarif muss geändert werden, um die Wirkung der kalten Progression aufzuheben. Die Bundesregierung hat dazu als Unterrichtung (BT-Drucks. 18/10221) den Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Einkommensteuerrecht vorgelegt.

Hintergrund: Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unveränderten Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Im laufenden Jahr 2016 werde es voraussichtlich keine kalte Progression geben, heißt es in dem Bericht. Dennoch sei nicht in jedem Einzelfall die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen.
  • Rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige im mittleren und höheren Einkommensbereich würden mit durchschnittlich 55 Euro belastet. Damit in jedem Fall die tarifliche Mehrbelastung ausgeglichen werde, sei für 2016 eine Tarifverschiebung im Umfang der maßgeblichen Inflation (0,62 Prozent) erforderlich.
  • Auch für 2017 wird in dem Bericht eine Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte empfohlen. Aufgrund der zu erwartenden höheren Inflationsrate sei mit einem Volumen der kalten Progression von 2,1 Milliarden Euro zu rechnen. Betroffen seien rund 31 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich 85 Euro im Jahr.
     

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 654 (il)


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