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Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz

Was bringt es mit sich?

Mit der Hochschulrechtsreform möchte der Freistaat Bayern die Lehre zukunftsfähig machen und zugleich den Hochschulen mehr Entscheidungsfreiheit einräumen. Diese bringt jedoch neue Verantwortungen und Auflagen mit sich, die sich auch in den Finanz- und Controllingbereich erstrecken. So können sich Hochschulen künftig einfacher an Unternehmen beteiligen, selbst Unternehmen gründen sowie in größerem Umfang Ausgründungen fördern. Für das Rechnungswesen wird Hochschulen mit Führung eines Globalhaushalts freigestellt, ob sie dieses kameral gestalten wollen oder aber auf Antrag nach Grundlagen der kaufmännischen Buchführung haushalten möchten. Geregelt werden in der neuen Gesetzgebung diesbezüglich auch die Abbildungs- und Auskunftspflichten ganz unabhängig von der Wahl des Rechnungswesens. Zu all diesen Punkten haben wir für Sie eine kompakte Übersicht erstellt, die die einzelnen Themen näher erläutert. Natürlich steht unser KMpro-Team auch Hochschulen mit ihrer Expertise für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.

Foto: Syda Productions – stock.adobe.com


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