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Gesetz verabschiedet: Anhebung des Mindestlohns

Die Anhebung des Mindestlohns war ein zentrales Wahlkampfthema und schließlich auch Bestandteil des Koalitionsvertrages: Nun setzte die Bundesregierung die Erhöhung in einem Gesetz um. Stufenweisen wird der Mindestlohn von 9,82 Euro (ab 1.1.2022) auf 10,45 Euro (ab 1.7.2022) bis auf 12 Euro (ab 1.10.2022) angehoben. Zugleich wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Durch eine dynamische Ausgestaltung soll eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht werden. Die Mindestlohnhöhe gleicht etwa 60 % des Medianlohns in Deutschland und gilt im europäischen Diskurs als angemessen. Zu beachten gilt, dass in einigen Branchen ein eigener tariflicher Branchenmindestlohn festgelegt ist – dieser liegt meist höher und ist auch dann zu zahlen, wenn der Arbeitgeber kein Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbandes ist. 

Um die Durchsetzung des neuen Mindestlohns zu verbessern, sollen das BMAS sowie das BMF prüfen, inwiefern über elektronische und nicht-manipulierbare Zeiterfassungssysteme eine Kontrolle möglich ist, ohne die bürokratischen Kosten für Arbeitgeber zu erhöhen. Bereits jetzt sind Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu führen.

Im Zuge dieser Gesetzgebung wurden darüber hinaus auch Maßnahmen beschlossen, die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungen fördern sollen. So wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von 1300 Euro auf 1600 Euro monatlich angehoben. Innerhalb des Übergangsbereiches soll eine entsprechende Entlastung einen zusätzlichen Anreiz schaffen, von einem Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu wechseln. 

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren KMpro-Ansprechpartner!

Foto: Liubov Levytska – stock.adobe.com


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