Hero Divider

Aktualisierung der anhängigen Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat erneut die Liste der anhängigen Verfahren aktualisiert. Für den Monat Juli 2020 haben wir die wichtigsten Revisionsverfahren aus den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Verfahrensrecht zusammengestellt.

 

Einkommensteuer

1. Gewinnermittlung nach § 13a EstG

Dieses Verfahren klärt, ob im Falle eines Rumpfwirtschaftsjahres der nach § 13a Abs. 4 EstG zu ermittelnde Gewinn zeitanteilig oder mit den für ein volles Wirtschaftsjahr geltenden Werten im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 13a Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 22.12.2014 anzusetzen ist.

2. Kapitalertragsteuer

Hierbei ist festzusetzen, ob eine Kapitalertragsteuer anzumelden und abzuführen ist, wenn ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen eine Beteiligung an einer GmbH zählt, rückwirkend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und während des Rückwirkungszeitraums eine Gewinnausschüttung aus der Beteiligung erfolgt, die an den Einzelunternehmer weitergeleitet wird.

3. Kinderbetreuungskosten

Zur Diskussion steht, inwiefern Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten abziehbar sind, die gesetzliche Regelung zu Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß ist und die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen das Verfassungsrecht verstößt.

4. Kindergeld

Zu überprüfen ist, ob es rechtmäßig ist von der Familienkasse, dem Kläger ein festgesetztes Kindergeld unter Hinweis auf § 66 Abs. 3 EstG a. F. nicht auszuzahlen.

 

Umsatzsteuer

1. Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Dieses Verfahren ruhte bis zuletzt gemäß Beschluss vom 27. März 2019 und wurde nun wieder aufgenommen, um zu klären, ob die Vorsteuer aus einer misslungen Investition, mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden, nach § 15a UstG zu berichtigen ist, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine Umsätze zum Ziel hat.

2. Unternehmereigenschaft

Inhalt dieses Verfahrens ist die Überprüfung, ob eine nachhaltige, wirtschaftliche Tätigkeit i. S. von § 2 Abs. 1 UstG vorliegt, wenn eine Privatperson auf der Internetplattform „eBay“ über viele Jahre nachhaltig einen Handel betreibt.

 

Erbschaft- und Schenkungsteuer

In diesem Verfahren ist vom BFH zu erörtern, inwieweit die Zahlung an den Insolvenzverwalter als erwerbsmindernde Gegenleistung anzusehen ist und ob es durch die Wertersatzleistung im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Rückgewähr nach § 134 Abs. 1 InsO zu einer „Herausgabe“ i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kommt.

 

Verfahrensrecht

Inhalt des letzten Verfahrens sind Widerstreitende Steuerfestsetzungen. Hier ist zu klären, ob bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden können, in denen die Einkünfte eines angestellten Chefarztes aus im Krankenhaus erbrachten, wahlärztlichen Leistungen doppelt, sowohl in den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als auch in denjenigen aus freiberuflicher Tätigkeit enthalten sind. Außerdem ist klarzustellen, ob widerstreitende Steuerfestsetzungen im Sinne von § 174 Abs. 1 AO vorliegen, weil die Einkünfte auch in die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers eingegangen sind.


Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/aktuelle-verfahren/, Zugriff 03.08.2020

Foto: Bundesfinanzhof, Guernica, Daniel Schvarcz


zurück zur Übersicht