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Verfahrensrecht | Abgabefrist für authentifizierte Steuererklärung (BayStMdF)

Auch in diesem Jahr bekommen Bürgerinnen und Bürger in Bayern für die Abgabe ihrer elektronisch authentifizierten Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Hierauf macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat aufmerksam.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
 

Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung mit elektronischer Authentifizierung für das Jahr 2017 ist damit der 31.07.2018, nicht mehr der 31.05.2018.
 

  • Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist Ende Dezember 2018.


Hinweis:
Vergleichbare Regelungen haben das FinMin NRW, das Hessisches Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg erlassen. In Rheinland-Pfalz wurde die Frist generell auf den 31.07.2018 verlängert.

Quelle: u.a. BayStMdF, Pressemitteilung v. 25.04.2018 (il)
Foto: pixabay (User: ulleo)


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