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Umsatzsteuer-Nichtbesteuerung von Innenumsätzen innerhalb von Organschaften

Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein zweites Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Frage der Umsatzsteuer-Nichtbesteuerung von Innenumsätzen innerhalb von Organschaften gestellt. Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde notwendig, da die Rechtsprechung des EuGH zur Frage der Steuerbarkeit von Organschaften Zweifel aufkommen ließ. Gemäß der seit 100 Jahren bestehenden Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterliegen Umsätze zwischen Mitgliedern einer Organschaft nicht der Umsatzsteuer. Der EuGH sieht die Organgesellschaft jedoch als selbstständig an und betont, dass die Organschaft nicht zur Gefahr von Steuerverlusten führen darf. Der BFH möchte daher vom EuGH klären lassen, ob an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen festgehalten werden kann.

Zusammenfassend:

  • Der BFH hat ein zweites Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt, um die Frage der Umsatzsteuer-Nichtbesteuerung von Innenumsätzen innerhalb von Organschaften zu klären.

  • Der EuGH sieht die Organgesellschaft als selbstständig an und betont, dass die Organschaft nicht zur Gefahr von Steuerverlusten führen darf.

  • Der BFH möchte klären lassen, ob an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen festgehalten werden kann.

 
FAQ - Umsatzsteuer und Organschaft

  1. Was ist eine Organschaft? Eine Organschaft ist eine besondere Form der Konzernbildung, bei der eine übergeordnete juristische Person (Organträger) mit mindestens einer untergeordneten juristischen Person (Organgesellschaft) verbunden ist. Die Organgesellschaft wird dabei als unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens des Organträgers betrachtet.
  2. Sind Umsätze innerhalb einer Organschaft umsatzsteuerpflichtig? Nein, nach einer langjährigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und späteren Übernahme in das Umsatzsteuergesetz unterliegen Umsätze zwischen den Mitgliedern einer Organschaft nicht der Umsatzsteuer, da die Organgesellschaft als unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens des übergeordneten Organträgers angesehen wird.
  3. Gibt es Zweifel an der bisherigen Rechtsprechung zur Organschaft? Ja, der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 die Organgesellschaft als selbständig und die Organschaft als potenzielle Gefahr von Steuerverlusten eingestuft. Dies hat zu Zweifeln an der bisherigen Rechtsprechung und zu einer erneuten Vorlage an den Europäischen Gerichtshof durch den Bundesfinanzhof geführt.
  4. Was wird durch die erneute Vorlage an den Europäischen Gerichtshof geklärt? Die erneute Vorlage soll klären, ob an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen innerhalb einer Organschaft weiterhin festgehalten werden kann.
  5. Wie wirkt sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die Umsatzsteuerpflicht innerhalb einer Organschaft aus? Das ist noch unklar und hängt von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ab. Es könnte dazu führen, dass Umsätze innerhalb einer Organschaft zukünftig doch der Umsatzsteuer unterliegen.

 

Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310068/


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