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Mittelstandsförderung

Um kleine und mittlere Betriebe bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 1. Januar 2023 entsprechende Fördermöglichkeiten.

Bürgschaftsbanken können so für Kredit- und Leasingnehmer Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro – statt wie bisher 1,25 Millionen Euro – übernehmen; die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften können mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen.


Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, »Bund und Länder weiten Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus«,  https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221208-bund-und-lander-weiten-mittelstandsforderung-mit-burgschaftsbanken-erheblich-aus.html (Stand: 12.12.2022)


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