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Überarbeitete Richtlinie für die Beratungsförderung von KMU

Verschlankung und Vereinheitlichung des Förderzuschusses

Seit dem 1. Januar 2023 können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Dadurch können kleine und mittlere Unternehmen die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Innerhalb der Geltungsdauer (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Die Beratungsförderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Antragsstellung - so geht's:

  1. Firmendaten auf der Antragsplattform des BAFA eingeben und Antrag online abschicken.
  2. Antrag wird geprüft; anschließend erhalten Sie das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  3. Nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Hinweis: Bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt als Beginn der Beratung.
  4. Ist Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als ein Jahr seit Gründung am Markt tätig, müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen (spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises).

Weitere Informationen, regionale Ansprechpartner und Antragsmöglichkeit gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Quelle: BMWK, »Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen geht an den Start«, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221228-neue-richtlinie-zur-beratungsfoerderung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen-geht-an-den-start.html (Stand: 09.01.2023)


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