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2 Milliarden Euro für Start-ups

Das am 01. April angekündigte Maßnahmenpaket für Start-Ups steht fest. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie der Finanzen haben gemeinsam mit der KfW und der KfW Capital die Details ausgearbeitet. Das Paket basiert auf 2 Säulen.

Hintergrund ist, dass junge Unternehmen mangels Hausbankverbindung noch nicht auf Corona-Kredit-Programme der KfW zugreifen können. Das Hilfsprogramm für Start-Ups soll die Unternehmen und nicht die Investoren unterstützen.

Säule 1 des Maßnahmenpakets ist die Corona-Matching Fazilität:

Wagniskapitalfonds werden die zusätzlichen öffentlichen Mitteln über die Corona-Matching Fazilität zur Verfügung gestellt. Ziel ist, dass Investoren weiterhin innovative und zukunftsträchtige Start-ups finanzieren. Über die Corona-Matching Fazilität werden bestehende Kooperationen mit öffentlichen Partnern genutzt, um diese öffentliche Mitteln den Start-ups schnell über Wagniskapitalfonds zur Verfügung stellen zu können. Ebenfalls berechtigt sind neben bestehenden Fonds erstmalige Fonds. Hier ist jedoch eine Due Diligence erforderlich. Eine Gleichbehandlung der Start-Ups ist dadurch gegeben, dass pro Finanzierungsrund maximal 50 % aus der Corona-Matching-Fazilität empfangen werden können. 

Säule 2 ist für Start-ups und kleine Mittelständler (kein Zugang zu Säule 1):

Hier soll es weitere Wege zur Sicherstellung der Finanzierungen geben. Diesbezüglich wird es eine Zusammenarbeit mit den Ländern, inbesondere mit den Landesgesellschaften geben. 

Laut BMF sollen im Mai 2020 die Auszahlungen bereits bereitgestellt werden. Wichtig zu beachten ist, dass Start-Ups die keine Beteiligung wünschen nicht vom Paket profitieren. 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-30-gemeinsame-pm-bmwi.html
Foto: Bundesministerium der Finanzen, Detlev-Rohwedder-Haus


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