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Corona und kein Ende? Der Staat hat nachgebessert!

Bei den vielen Corona-Maßnahmen und den jeweiligen Bedingungen zur Abfederung der wirtschaftlichen Einbrüche ist es schwer, den Überblick zu behalten. Zumal der Staat stetig nachbessert und neue Umstände berücksichtigt. Wir lassen Sie natürlich auch hier nicht alleine und prüfen für Sie alle steuerlich relevanten Möglichkeiten. Hierzu ein kurzer Überblick über die neuesten Entwicklungen …

Ausgereifte Hygienekonzepte führten bei vielen Unternehmen zu nicht unerheblichen Investitionen – die Einrichtung eines Online-Shops, die technische Ausstattung der Mitarbeiter, die Entwicklung notwendig gewordener Kundenapps oder aber Weiterbildungsmaßnahmen sind direkte Folgen der Tätigkeitsverlagerung ins Digitale. Aber auch die Anschaffung von Desinfektionsmittel, Schnelltests, mobilen Raumteilern, der Einbau neuer Fenster oder die Modernisierung der Toilettenanlagen sind als Belastungen zu nennen, die vom Staat im Rahmen der Überbrückungshilfe III gefördert werden. Konkret bedeutet das: Verzeichnet(e) ein Unternehmen von November 2020 bis Juni 2021 in einem Monat Umsatzeinbußen von mindestens 30 %, kann es von dieser Regelung profitieren. Eine Aufstellung relevanter Investition haben wir für Sie hier hinterlegt; eine individuelle Prüfung ist in jedem Fall empfehlenswert. Mit welchen Summen ist konkret zu rechnen? Die Fördersätze für Unternehmen bei Umsatzeinbrüchen von mindestens 70 % wurden hier von 90 auf 100 % angehoben!

Des Weiteren wurde in diesem Zug ein neuer Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen beschlossen, die in mindestens drei Monaten einen Umsatzrückgang von 50 % verzeichneten. Monatsweise gestaffelt werden hier Pauschalen zwischen 25 und 40 % auf die förderfähigen Kosten gewährt, die Sie hier nochmal nachlesen können – relevant sind die Positionen 1 bis 11.  

Mit der Möglichkeit einer Sonderabschreibung von Winter-, Frühjahrs- und Sommerware 2021 auch für Großhändler und Hersteller wird der strapazierte Handel erneut entlastet und auch die Veranstaltungs- und Reisebranche erhält nochmals 20 % der Lohnsummen erstattet.

Relevant für alle Start-ups: Auch Unternehmen, die bis zum 30. Oktober 2020 gegründet wurden, sind nun antragsberechtigt. Und in Härtefällen werden inzwischen auch andere Vergleichsumsätze akzeptiert – die individuellen Faktoren prüfen wir gerne für Sie. Auf der ausführlichen FAQ-Seite finden Sie alle aktuell gültigen Bestimmungen der Überbrückungshilfe III, damit Sie gut durch die Corona-Krise kommen. Wie immer gilt darüber hinaus: Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen bei Ihrem KMpro-Ansprechpartner oder unserem Corona-Team.

Foto: Halfpoint – stock.adobe.com


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